Hat 14-Jähriger ein Rad geklaut?

Mutter vom Vorwurf der Beihilfe zum Diebstahl freigesprochen.  

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LAUFENBURG. Eine Mutter soll ihrem 14-jährigen Sohn in Laufenburg Beihilfe zum Diebstahl durch Unterlassung geleistet haben. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat sie aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf der 36 Jahre alten Hausfrau vor, sie habe ihren Filius nicht daran gehindert, ein Fahrrad zu stehlen. Beide versicherten jedoch, mit dem Diebstahl nichts zu tun zu haben.

Die Bestohlene, eine Arzthelferin aus Laufenburg, gab an, sie habe ihr Rad ungesichert vor der Praxis abgestellt, als sie gegen acht Uhr zur Arbeit kam. Um zwölf habe sie den Diebstahl ...

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