Prozesse

Haftstrafen nach Martyrium in Stuttgarter Gartenhütte

Vier Männer überfallen zwei weitere in Stuttgart. Sie schlagen zu, rauben ihre Opfer aus und verschleppen eines der beiden in eine verwilderte Gartenhütte. Der Grund: eine Racheaktion im Vollrausch.  

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Nach dem stundenlangen Martyrium eines...en Freiheitsstrafen verurteilt worden.  | Foto: Martin Oversohl/dpa
Nach dem stundenlangen Martyrium eines jungen Mannes in einer verwilderten Gartenhütte sind vier Männer in Stuttgart zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Foto: Martin Oversohl/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem stundenlangen Martyrium eines jungen Mannes in einer verwilderten Gartenhütte sind vier Männer in Stuttgart wegen erpresserischen Menschenraubs zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Nach Überzeugung des Landgerichts verabredeten sich die Männer am Dreikönigstag im vergangenen Jahr mit zwei anderen Männern auf einem Parkplatz. Dort schlugen sie mit Holzlatten zu, bevor sie eines der beiden Opfer in eine verwilderte Gartenhütte brachten. Dort quälten die Männer den Gefangenen, bis er sich in einem unbeobachteten Moment befreien und flüchten konnte. 

Grund für die Tat sollen Drogengeschäfte gewesen sein. Die vier geständigen Männer im Alter zwischen 21 und 27 Jahren sollen angenommen haben, dass die Opfer für den Verlust von Betäubungsmitteln verantwortlich seien. Laut Kammer wollten sie das Marihuana durch die Aktion zurückbekommen oder sich zumindest rächen und die Opfer ausrauben, obwohl diese die Vorwürfe zurückwiesen. Während der Tat sollen die Männer stark betrunken und von Drogen berauscht gewesen sein.

Männer waren bei Tat völlig betrunken 

Drei der Männer wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Für den jüngsten Angeklagten entschied das Gericht auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Männer seien in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen und hätten sich reumütig gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© dpa‍-infocom, dpa:250225‍-930‍-386050/2

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