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Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

BZ-Plus 26-jähriger Hochschwarzwälder wird wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage verurteilt.  

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Das wollte Richter André Gerber nun doch genauer wissen von dem 26-jährigen Hochschwarzwälder: Ob die Belehrung über die Wahrheitspflicht als Zeuge in einer Strafverhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht vor fünf Monaten keine Bedeutung für ihn gehabt habe, fragte er ihn. So ganz direkt ...

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