Ein deutsches Paar ist wegen der Tötung seiner behinderten Tochter (3) in der Schweiz zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes folgte das Gericht im Bremgarten im Kanton Aargau nicht. Sie hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig. Die Mutter (32) und der Vater (34) hatten zugegeben, der Tochter Drogen verabreicht und sie erstickt zu haben. Sie hätten sie erlösen wollen. Ihr Verteidiger sagte, die Eltern hätten unter großer seelischer Belastung gestanden. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen.
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