Haftstrafe nach Vergewaltigung
Landgericht Freiburg verurteilt 27-Jährigen zu zweieinhalb Jahren.
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KENZINGEN/FREIBURG. Mit einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ist die Vergewaltigung einer jungen Frau am Morgen des 27. Dezember 2015 beim Kenzinger Bahnhof geahndet worden. Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts hat auch die Unterbringung des 27-jährigen, alkohol- und drogenabhängigen Täters in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Unter Einfluss von Alkohol und Drogen verändere sich die Persönlichkeit der Angeklagten so sehr, dass er Dinge tue, die er nüchtern nie getan hätte, erläuterte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann am Montag in seiner mündlichen Urteilsbegrünung den Zusammenhang von Sucht und Tat. Weil der Mann ...