Haftstrafe für Brandstifter
Schwurgericht wertet Vorfall in einem Wolfacher Mehrfamilienhaus nicht als Mordversuch.
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ORTENAU. Im Prozess um die Brandstiftung in einem Wolfacher Mehrfamilienhaus vom Juni 2010 hat das Schwurgericht am Landgericht Offenburg unter dem Vorsitz von Richter Heinz Walter die Tat nicht als Mordversuch gewertet und den 42-jährigen Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Am 13. Juni, gegen 0.50 Uhr, hatte sich der damals 41-Jährige in das Kellerabteil des auch von ihm selbst bewohnten dreistöckigen Mehrfamilienhauses in Wolfach geschlichen. Insgesamt befinden sich in dem Gebäude sechs Wohnungen. Von einem Regal entnahm er flüssigen ...