Rechtsstreit
Haftet die Stadt, wenn ein Ast auf ein Auto kracht?
Ein Gundelfinger stritt ein Jahr lang mit der Stadt Freiburg, ob diese für Schäden aufkommen muss, die ein herunterfallender Ast auf seinem Auto hinterlassen hat. Er unterlag - sieht jedoch Widersprüche,
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG/GUNDELFINGEN. Da hat Adolf Faist nicht schlecht gestaunt: Ein Jahr lang stritt er sich mit der Stadt Freiburg, ob diese für Schäden aufkommen muss, die ein herunterfallender Ast auf seinem Auto hinterlassen hat. Und kurz nachdem er vor Gericht unterlegen war, las er in der BZ die Aussage einer Stadtsprecherin, dass die Verwaltung in solchen Fällen hafte. Die Stadtverwaltung sieht darin aber keinen Widerspruch.
Die Massaria-Krankheit, eine Pilzerkrankung, macht auch in Freiburg den rund 3400 Platanen am Straßenrand und in Grünanlagen zu schaffen. Weil der tückische Pilz, der dazu führen kann, dass Äste abbrechen, ...