Haft, aber keine anschließende Sicherungsverwahrung

Täter, der sich an Sechsjähriger verging, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie Schmerzensgeld verurteilt.  

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Er muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis sowie 4000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen – so urteilte das Landgericht gestern über einen 44-jährigen Maler aus Freiburg, der die ...

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