Account/Login

Prozess

Gundelfinger Finanzchef verzockt Firmengeld bei Internet-Roulette

BZ-Plus Der kaufmännische Leiter eines Gundelfinger Mittelständlers veruntreute 213.000 Euro. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Freiburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nächtelang hatte der Angeklagte vor de... dabei verzockte er auch Firmengelder.  | Foto: dpa
Nächtelang hatte der Angeklagte vor dem heimischen Computer Roulette gespielt – dabei verzockte er auch Firmengelder. Foto: dpa

Der kaufmännische Leiter eines mittelständischen Unternehmens in Gundelfingen, aufgrund seines Alters von Mitarbeitern liebevoll "Papa des Unternehmens" genannt, hat das in ihn gesetzte Vertrauen von 2014 bis 2017 mit der Veruntreuung von rund 213 000 Euro aus der Firmenkasse missbraucht. Deshalb hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts in Freiburg den geständigen 60-jährigen Bankkaufmann am Donnerstag wegen Untreue in 223 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Sehr aufrecht saß der Angeklagte auf seinem Stuhl neben seinem Verteidiger Michael Markert. Er ist als freier Mann zur Verhandlung des Schöffengerichts von Lars Petersen gekommen. Und wird den Saal dreieinhalb Stunden später als freier Mann verlassen. Allerdings wird ihn sein polizeiliches Führungszeugnis für einige Jahre als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel