Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat beim Kauf der EnBW-Anteile den Landtag übergangen und damit die Haushaltsrechte des Parlaments verletzt. Daher ist der Aktienkauf verfassungswidrig. Das hat der Staatsgerichtshof entschieden.
Die Begründung des Urteils ist eindeutig: Der damalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) habe keinen Spielraum für seine Entscheidung gehabt. Er habe sich jedenfalls nicht auf das Notbewilligungsrecht berufen können, als er am 6. Dezember 2010 seine Zustimmung zum ...