Großer Rat begnadigt Sterbehelfer
Psychiater bleibt verurteilt.
sda
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BASEL (sda). Der Zürcher Sterbehelfer Peter Baumann ist vom baselstädtischen Kantonsparlament begnadigt worden. Das Bundesgericht hatte 2009 den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung eines psychisch Kranken 2001 in Basel bestätigt. Der 75-Jährige gilt weiter als verurteilt.
Der Große Rat beschloss die Begnadigung am 3. Februar mit 69 gegen sieben Stimmen bei ...