Grillstelle im Wald darf bleiben
Gemeinderat befasst sich mit dem Konzept für das Sengelenwäldchen und beschließt Teile der Umsetzung.
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SCHOPFHEIM. Seit dem Jahr 1666 gehört das Sengelenwäldchen der Stadt Schopfheim. Diente es früher in erster Linie als Brennholzlieferant und als Waldweide, lag der Schwerpunkt ab Mitte des 19. Jahrhunderts dann auf dem Aspekt Naherholungsgebiet. Das Sengelenwäldchen ist als Waldbiotop in der Waldbiotopkartierung des Landes Baden-Württemberg eingestuft und soll als solches auf Vordermann gebracht werden. Der Gemeinderat stimmte dem Konzept zu.
Das gesamte Gebiet umfasst knapp drei Hektar Fläche, davon wurde ein 1,8 Hektar großer Teil des Sengelenwäldchens mit Verordnung vom 22. April 1986 zu einem geschützten Grünbestand erklärt. Der Grund: Der artenreiche Lebensraum und der das Landschaftsbild prägende Eichenmischwald sollen erhalten bleiben. Vor allem der östliche und westliche Bereich des ...