Grenzstreit wird teuer
Markus Zimmermann-Dürkop
Fr, 22. Oktober 2004
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Angeklagter zahlt 1000 Euro als Wiedergutmachung an seinen Kontrahenten.
KENZINGEN. Wo die Grundstücksgrenze exakt verläuft, sorgt vielfach zwischen Nachbarn für Streit. Dass die Grenze aber endgültig erreicht ist, wenn der Streit zur handfesten Auseinandersetzung wird, machte Richterin Bezold am Kenzinger Amtsgericht zwei älteren Streithähnen deutlich. 1000 Euro muss der 59-jährige Angeklagte, dem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wurde, als Wiedergutmachung an den 66-jährigen Geschädigten entrichten. Dafür wurde das Verfahren, bis zur endgültigen Bezahlung vorläufig, eingestellt.
So wie die Grenzziehung selbst, sahen die beiden Kontrahenten auch das Geschehen am Abend des 11. Mai völlig anders. Der Angeklagte berichtete, der Geschädigte sei, nachdem er ihn beim ...