Grenzen für die Kameras der Polizei
Verwaltungsgerichtshof schränkt Videoüberwachung auf "gefährliche Orte" ein / Polizeikameras in vier Städten im Land.
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MANNHEIM. Die polizeiliche Videoüberwachung von so genannten "gefährlichen Orten" ist zulässig, sie darf aber nicht uferlos erfolgen. Dies entschied am Montag der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in einem Urteil mit bundesweiter Pilotwirkung.
Als eines der ersten Bundesländer hatte Baden-Württemberg im Dezember 2000 sein Polizeigesetz geändert. Seitdem können auf der Basis dieses Landtagsbeschlusses Polizeikameras öffentliche Orte beobachten, an denen ...