Grenzen für den Werksverkauf
Stadt Endingen beschließt Änderung für einen Teilbereich des Gewerbegebiets / Veränderungen auch in Königschaffhausen.
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ENDINGEN. Im Gewerbegebiet im Nordwesten von Endingen soll in einem Teilgebiet künftig in eingeschränktem Umfang Werksverkauf mit zentrenrelevanten Waren möglich sein. Der Gemeinderat hatte deshalb Ende 2011 die Änderung des Bebauungsplans "Ersteiner Straße I" auf den Weg gebracht. Nach der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren nun abgeschlossen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Rat einstimmig den geänderten Plan als Satzung.
In einem Punkt folgten Stadtverwaltung und Gemeinderat den Anregungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie des Regierungspräsidiums zumindest teilweise. Die Fläche für den Werksverkauf wird nicht pauschal auf maximal zehn Prozent der Gesamtnutzfläche festgelegt. Eine solche Regelung hätte angesichts der enormen Baugrenzen hohe Verkaufsflächen ermöglicht. ...