Account/Login

Grenzen der Immunität

Ein italienisches Gericht will Kriegsopfern helfen, Ansprüche gegen Deutschland durchzusetzen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG/ROM. Opfer des Zweiten Weltkriegs, die bisher keinen Schadensersatz erhalten haben, können vor italienischen Gerichten auf Hilfe hoffen. Das oberste Zivilgericht in Rom hat jetzt italienischen Kriegsgefangenen erlaubt, Deutschland auf Zwangsarbeiterlohn zu verklagen. Außerdem können die Nachfahren von Opfern eines SS-Massakers in Griechenland ihre Forderungen in Italien vollstrecken.

Warum hält Deutschland die Klagen für unzulässig? Die Bundesregierung beruft sich auf das weltweit anerkannte Prinzip der Staatenimmunität. Ein Staat kann für hoheitliche Rechtsverletzungen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel