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Golfer siegen auf fiskalischem Terrain

Die "Golfanlage Hofgut Ehner-Fahrnau GmbH & Co KG" hat ein steuerjuristisches Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs erzwungen.  

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SCHOPFHEIM. "Hole in one" – so nennt der Golfer den optimalen Schlag, der direkt im Loch landet. Besser geht’s nicht. Auch die Schopfheimer Golfanlagenbetreiber haben jetzt einen "Hole in one" hingelegt – nicht auf dem grünen Rasen, sondern auf finanzjuristischem Terrain. So haben sie ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs erzwungen, das einen bisher unklaren Passus im deutschen Steuerrecht klärt – und so für Personenunternehmen Steuervorteile erkämpft.

Das Golfspiel ist ein nach klaren Regeln strukturierter und auf einem leicht verständlichen Prinzip fußender Sport. In leicht abgeänderter Form von Sepp Herbergers Fußballweisheit ausgedrückt: Der Ball muss ins Runde.
Ganz anders das Steuerrecht. Hier ...

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