Gnadenfrist für den Lift
Am Sessellift an der Sprungschanze Hinterzarten muss die Gemeinde 2013 den Betrieb einstellen.
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HINTERZARTEN (BZ). Die Sesselbahn an der Skischanze in Hinterzarten muss ihren Betrieb bis Ende 2013 einstellen. Dies teilte gestern das Regierungspräsidium Freiburg mit und führt als Grund "Sicherheitstechnische Bedenken" an.
Die Gemeinde Hinterzarten betreibt die mittlerweile 28 Jahre alte ...