Glatteisunfälle: Die Schuldfrage ist verzwickt
ACE rät zur Vorsicht.
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LÖRRACH. Wer als Autofahrer in einen Glatteisunfall verwickelt wird, muss nicht von vornherein mit einem Schuldspruch rechnen. Dies gilt sowohl für die Regulierung der Unfallschäden als auch für ein etwaiges Bußgeldverfahren wegen überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit. Darauf weist der Kreisverband Lörrach-Waldshut des Auto Club Europa ACE hin.
Ein Verkehrsrichter könne nicht einfach davon ausgehen, man sei, etwa weil man beim Überholen ...