Account/Login

Gezahlt werden muss überall

Fußgängerzone: Gebühr keine Bad Säckinger Erfindung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BAD SÄCKINGEN. "Melkkühe"? Manche Gewerbetreibenden in der Bad Säckinger Fußgängerzone fühlen sich so, seit die Stadtverwaltung die Gebühren für die Erteilung von Ausnahmen von der geltenden Lieferzeitbeschränkung festgesetzt hat. Während sie sich "abgezockt" fühlen, sieht sich die Stadt an geltendes Recht gebunden.

Ungewöhnlich ist die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung solcher Ausnahmen indes nicht – und auch in der Höhe liegt Bad Säckingen verglichen mit anderen Städten der Region im Trend. Lörrach, Rheinfelden, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel