Gezahlt werden muss überall
Fußgängerzone: Gebühr keine Bad Säckinger Erfindung.
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BAD SÄCKINGEN. "Melkkühe"? Manche Gewerbetreibenden in der Bad Säckinger Fußgängerzone fühlen sich so, seit die Stadtverwaltung die Gebühren für die Erteilung von Ausnahmen von der geltenden Lieferzeitbeschränkung festgesetzt hat. Während sie sich "abgezockt" fühlen, sieht sich die Stadt an geltendes Recht gebunden.
Ungewöhnlich ist die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung solcher Ausnahmen indes nicht – und auch in der Höhe liegt Bad Säckingen verglichen mit anderen Städten der Region im Trend. Lörrach, Rheinfelden, ...