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Nicht selten kommt es in Wohnungen zu häuslicher Gewalt, zu Drohungen und Nachstellungen unter den Bewohnern. Rasche Hilfe für das Opfer soll das Gewaltschutzgesetz durch gerichtliche Eilmaßnahmen ermöglichen. Zuständig ist in solchen Fällen immer das Familiengericht.
Zu den möglichen ...