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Gesetz verlangt wasserdichte Formulierung

Neue Patientenverfügung.  

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Im Seniorenbüro: Hartmut Krone und Rosemarie Bader   | Foto: Umiger
Im Seniorenbüro: Hartmut Krone und Rosemarie Bader Foto: Umiger
AUGGEN. Viele Menschen wollen im Falle eines Falles keine lebensverlängernden Maßnahmen, legen das in Patientenverfügungen fest und wähnen sich dann auf der sicheren Seite. Dem sei leider nicht so, da es eine gesetzliche ...

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