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Gericht von Täterschaft überzeugt

Zweijährige Bewährungsstrafe für einen 21-Jährigen, der in Altglashütten sechsmal gezündelt haben soll.  

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HOCHSCHWARZWALD/FREIBURG. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft ist ein 21-Jähriger, der bis zu seiner Festnahme in Altglashütten wohnte, seit Montagabend wieder frei. Unbescholten ist er nicht mehr, denn ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg hat ihn wegen Sachbeschädigung in vier Fällen, schwerer Brandstiftung an einer Bäckerei in Altglashütten und versuchter schwerer Brandstiftung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Innerhalb von zwölf Tagen brannten im September 2005 in Altglashütten zwei Sonnenschirme eines Dorfgasthauses, entstand ein Brandloch in der Plane eines Anhängers, schossen Flammen aus einer Papiermülltonne, fing die Schindelfassade eines 240 Jahre alten Mehrfamilienhauses mit einer Bäckerei im Erdgeschoss Feuer.
Der ...

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