Mit drei Monaten Untersuchungshaft, einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldauflage von 1000 Euro kommen einen 29-Jährigen aus Freiburg zwei Freundschaftsdienste teuer zu stehen.
Am Mittwoch ist der geständige Angeklagte wegen Beihilfe zum Menschenhandel und der Zuhälterei in zwei Fällen und des Einschleusens einer Ausländerin in einem Fall von der Dritten Großen Strafkammer des ...