Entscheidung

Urteil: AfD verliert gegen Verfassungsschutz

Die Südwest-AfD ist im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Die Partei wehrt sich vor Gerichten in verschiedenen Instanzen gegen die Beobachtung - und erleidet eine Schlappe nach der anderen.  

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Der Verfassungsschutz darf der AfD mit vielen Instrumenten auf die Finger schauen. (Archivbild) Foto: Stefan Puchner/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Die Berufung sei zugelassen worden, so das Gericht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lägen derzeit noch nicht vor. 

Der Hintergrund: Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als sogenannten Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben dürfen. 

Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe, weil sie sich im politischen Wettbewerb benachteiligt sehen. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.

Geht der Rechtsstreit weiter?

Der Co-Landesvorsitzende Emil Sänze hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Dienstag angedeutet, bei einer Abweisung der Klage in Berufung gehen zu wollen. "Wir werden uns dazu beraten, aber ich gehe davon aus", teilte der Co-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier nach dem Urteil am Donnerstag mit. 

Der Verfassungsschutz hatte in der mündlichen Verhandlung mit Äußerungen von AfD-Mitgliedern aus der zweiten oder dritten Reihe argumentiert, die Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen darstellen würden. So zitierte Stefan Häfner, der stellvertretende Leiter des Leitungsstabs des Landesamts, vor Gericht etwa einen Landtagsabgeordneten, der auf Facebook behauptet habe, die "weiße Rasse" solle ganz verschwinden als Folge der Migration. Eine AfD-Politikerin aus Baden-Württemberg habe zudem eine "arabisch-muslimische Landnahme" kritisiert. Für den AfD-Landesverband sind die Äußerungen hingegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Ethnischer Volksbegriff ist zentral

Innenminister Thomas Strobl begrüßte die Entscheidung. "Seit Jahren will die AfD den Anschein der Bürgerlichkeit wahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bestätigt: Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg beobachtet", so der CDU-Politiker. Die AfD habe Verbindungen in den Extremismus. "Der Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, sondern hat einen klaren Auftrag: den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit aller im Land lebenden Menschen." Dabei entscheide der Verfassungsschutz auf rechtlicher Grundlage.

Es handelt sich um eine Entscheidung in einem sogenannten Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die AfD in dem Eilverfahren eine Schlappe erlitten. 

Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so der VGH im vergangenen November. Zudem sah das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen. 

In den Ländern verschieden 

Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist. Das ist etwa beim Landesverband in Thüringen der Fall. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.

Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

© dpa‍-infocom, dpa:250320‍-930‍-409090/3

Schlagworte: Björn Höcke, Thomas Strobl, Stefan Häfner

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