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EX-RAF-Terroristin

Gericht: Verena Becker leistete "psychische Beihilfe"

Verena Becker hat Generalbundesanwalt Siegfried Buback nicht erschossen - aber die Täter in ihrem Entschluss bestärkt, befindet das Oberlandesgericht Stuttgart. Deshalb verurteilen die Richter die Ex-RAF-Terroristin zu vier Jahren Haft.  

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Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.  | Foto: dpa
Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Foto: dpa
Die Angeklagte Verena Becker saß aufrecht wie immer, mit dem Rücken zum Publikum. Regungslos verfolgte sie die Verkündung des Urteils. Auch nach dem Urteilsspruch wollte sich die 59-Jährige nicht äußern.
Siegfried Buback war im April 1977 von einem RAF-Kommando getötet worden. Doch wer geschossen hat, ist auch nach dem 21-monatigen Prozess ungeklärt. ...

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