Gericht verbietet Streik
Lokomotivführer dürfen Bahnverkehr nicht lahm legen, um eigenen Tarifvertrag durchzusetzen.
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BERLIN (dpa). Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen Verfügung die angedrohten Warnstreiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) untersagt. Die GDL will aber an den für diese Woche geplanten Aktionen festhalten und beim Landesarbeitsgericht Beschwerde einlegen. Das Gericht habe die Verfügung mit "der Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der Deutschen Bahn und ihren Kunden" begründet, teilte die Deutsche Bahn mit.
Die GDL hatte bereits im März mit bundesweiten Warnstreiks für massive Behinderungen im Zugverkehr gesorgt. Inzwischen haben aber ...