Gericht stärkt die Ebay-Kunden
Bundesgerichtshof bestätigt Widerrufsrecht von Verbrauchern, die Produkte bei gewerblichen Anbietern ersteigert haben.
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KARLSRUHE. Wer bei einem gewerblichen Ebay-Händler Waren ersteigert, kann diese künftig binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Das weltweit tätige Internet-Auktionshaus begrüßte die Entscheidung.
In dem Fall ging es um ein Schmuckstück, das ein gewerblicher Händler bei Ebay zum Einstiegspreis von einem Euro anbot. "Wunderschönes Diamantarmband in 15 Karat Gold", lautete das Angebot. Das Höchstgebot belief sich am Ende auf 252,51 ...