Account/Login

Gericht stärkt die Ebay-Kunden

Bundesgerichtshof bestätigt Widerrufsrecht von Verbrauchern, die Produkte bei gewerblichen Anbietern ersteigert haben.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Wer bei einem gewerblichen Ebay-Händler Waren ersteigert, kann diese künftig binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Das weltweit tätige Internet-Auktionshaus begrüßte die Entscheidung.

In dem Fall ging es um ein Schmuckstück, das ein gewerblicher Händler bei Ebay zum Einstiegspreis von einem Euro anbot. "Wunderschönes Diamantarmband in 15 Karat Gold", lautete das Angebot. Das Höchstgebot belief sich am Ende auf 252,51 ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel