Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen Betäubungsmittelbesitzes zu 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Dass er mit Drogen gehandelt habe, konnte nicht nachgewiesen werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Die Staatsanwaltschaft war im Strafbefehl davon ausgegangen, dass der Angeklagte einem 17-Jährigen Marihuana verkauft hat. Der Schüler wurde im April dieses Jahres in der Nähe einer Schule in Bad Säckingen bei ...