Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen Betäubungsmittelbesitzes zu 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Dass er mit Drogen gehandelt habe, konnte nicht nachgewiesen werden.
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Insgesamt waren 84,5 Gramm an drei Stellen im Wohnbereich des Angeklagten versteckt. Außerdem fanden sich im Koffer seiner Nähmaschine Longpapers, wie sie zum Drehen von Joints benutzt werden (Symbol). Foto: Daniel Karmann
Die Staatsanwaltschaft war im Strafbefehl davon ausgegangen, dass der Angeklagte einem 17-Jährigen Marihuana verkauft hat. Der Schüler wurde im April dieses Jahres in der Nähe einer Schule in Bad Säckingen bei ...