Gericht sieht Mitschuld am Tod einer erkrankten Schülerin
Zwei Lehrerinnen müssen nach dem Tod einer Schülerin mit Diabetes auf einer Studienfahrt mit Bestrafung rechnen. Sie hätten sich vorab besser informieren müssen, urteilt das Oberlandesgericht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, müssen sich vorab aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schüler informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall einer an Diabetes erkrankten Schülerin entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die verantwortlichen ...