Gericht: Lärm nicht hinreichend belegt
Das Verwaltungsgericht Freiburg bezweifelt die vom Landratsamt gemessene Impulshaltigkeit der Windräder im Bürgerwindpark.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SCHUTTERTAL/FREIBURG (sgi/BZ). Das Verwaltungsgericht Freiburg kommt zum Ergebnis, es sei nicht hinreichend belegt, dass von den Windrädern des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Lärm ausgeht. Die Betreiber hatten beim Gericht einen Eilantrag gestellt, nachdem zuvor hatte das Landratsamt Ortenaukreis ihnen ein Zwangsgeld angedroht hatte. Von der Vollstreckung bleiben die Betreiber vorerst verschont.
Der Lärm, der von den Windrädern im Bürgerwindpark Südliche Ortenau ausgehen soll, hat in den vergangenen Wochen auch das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigt (die BZ berichtete). Das Landratsamt hatte den Betreibern – Green City Energy ...