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Gericht konnte letzte Zweifel nicht ausräumen

Trunkenheitsfahrt nicht bewiesen, Polizistenbeschimpfung wohl.  

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BAD SÄCKINGEN. Was schon die Alten Römer wussten, gereichte einem Angeklagten am Montag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zum Vorteil: in dubio pro reo. Da letzte Zweifel nicht ausgeräumt ...

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