Nicht nachweisbar

Gericht in Lörrach stellt Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein

BZ-Plus Ein ehemaliger Spielautomaten-Aufsteller soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben, glaubt das Finanzamt. Vor Gericht kann ihm jedoch nichts nachgewiesen werden.  

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Wie viel Geld der Mann mit seinen Spielautomaten tatsächlich eingenommen hat, war nicht mehr nachvollziehbar (Symbolbild). Foto: Ole Spata
Ein 54 Jahre alter ehemaliger Automatenaufsteller stand wegen Steuerhinterziehung vor dem Schöffengericht. Man warf ihm vor, er habe 1,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Doch in der Verhandlung stellte sich heraus, dass diese Summe nur auf Schätzungen beruhte. Ob der Mann überhaupt Steuern hinterzogen hatte und falls ja wie viel, ließ sich nicht nachweisen. Daher stellte das Gericht das Verfahren ...

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Schlagworte: Rainer Hornung, Dietrich Bezzel

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