Im Streit zwischen Taxi-Unternehmern und Minicar-Firmen in Offenburg hat das Gericht entschieden: Minicars dürfen Fahrgäste nur nach vorheriger telefonischer Bestellung aufnehmen.
In der Kontroverse Minicars gegen Taxis wirft derzeit jede der beiden Seiten der jeweils anderen den Einsatz unlauterer Mittel vor. Die Offenburger Taxi-Unternehmen haben über einen Freiburger Rechtsanwalt Lockvögel eingesetzt, um den Minicar-Betreibern wettbewerbsrechtliche Verstöße nachzuweisen. Mit den Erkenntnissen ...