Gericht: Ganz oder gar nicht

Das Verfassungsgericht kippt die Reform der Pendlerpauschale.  

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KARLSRUHE. Der Bundestag war den Richtern nicht radikal genug. Eine völlige Streichung der Pendlerpauschale hätte das Bundesverfassungsgericht akzeptiert, aber nicht die etwas halbherzige Kürzung. Diese ausschließlich mit Sparzwängen begründete Reform war verfassungswidrig, entschied Karlsruhe gestern. Übergangsweise gilt jetzt wieder die alte Regelung.

Bis 2007 konnten Pendler die Kosten des Arbeitswegs mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Dann schränkte die große Koalition die Pendlerpauschale stark ein. Die 30 Cent wurden nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.
Der ...

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