Gericht fordert neue Bewertung
VGH: Schulbehörde hat bei Konrektorenstelle Fehler gemacht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
NEUENBURG AM RHEIN. Bei der Besetzung der Konrektorenstelle am Neuenburger Kreisgymnasium hat das Freiburger Regierungspräsidium vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Niederlage erlitten: Wie jetzt erst bekannt wurde, hat der VGH im Januar die Beschwerde eines unterlegenen Bewerbers als begründet anerkannt. Nach Auffassung des Gerichts hatte die Schulbehörde im Auswahlverfahren einen Fehler begangen, weshalb über die Stellenbesetzung neu entschieden werden muss – was die Sache weiter verzögert.
Schon mehrfach hat die Badische Zeitung über die offene Konrektorenstelle berichtet, zumal da die Schulleiterin gesundheitlich angeschlagen und auf eine Vertretung angewiesen ist. Doch bei allen ...