Saugbarben

Gericht erlaubt Einsatz von Fischen zur Fußpflege

Dutzende kleiner Fische scharen sich um die Füße des Kunden und knabbern eifrig die Hornhaut ab: Diese besondere Art der Pediküre ist künftig auch in Köln erlaubt.  

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Kitzlig sollte man nicht sein, wenn Knabberfische ans Werk gehen.  | Foto: dpa
Kitzlig sollte man nicht sein, wenn Knabberfische ans Werk gehen. Foto: dpa
Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete die Stadt am Donnerstag, dem Betreiber eines Kosmetikstudios die Einrichtung eines Fisch-Spas zu genehmigen. Die Stadt hatte dies ursprünglich verboten, weil sie die Nutzung von Fischen zu reinen Wellness-Zwecken nicht mit dem Tierschutz vereinbar sah.

Die wenige Zentimeter großen Kangalfische – auch Saugbarben oder Garra Rufas genannt – leben natürlicherweise unter anderem in der türkischen Kangalregion und knabbern die Hautschuppen anderer Lebewesen ab. In asiatischen Ländern setzen viele Studios die Fische schon seit langem ein.

Auch in Deutschland gibt es inzwischen solche Angebote. Eine bundesweit einheitliche Regelung dazu existiert bislang nicht. So kommt es, dass die Behörden in den einzelnen Bundesländern das Tierschutzgesetz unterschiedlich auslegen – und dementsprechend eine Erlaubnis erteilen oder verweigern.

Die Stadt Köln berief sich bei ihrem Verbot auf eine Richtlinie des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Demnach würden den Fischen "unvermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden" zugefügt, die "mit einem vernünftigen Grund nicht in Einklang zu bringen" seien. Die Fußbewegungen der Kunden und schwankende Wassertemperaturen verursachten den Tieren Stress. Deshalb sei die gewerbliche Haltung von Kangalfischen zur kosmetischen Behandlung "nicht erlaubnisfähig".

Diese Sichtweise hatte im vergangenen Jahr schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen infrage gestellt, als es die Stadt Essen verurteilte, die Genehmigung für ein Fisch-Spa zu erteilen. Der Kölner Kläger Yasa Ilhan will etwa zehn bis 15 Becken mit je 80 bis 100 Fischen für die Pediküre aufstellen. Er argumentiert, die Fische hätten ausreichend Platz, sie hätten Rückzugsräume unter einer Plexiglasröhre, das Wasser werde regelmäßig gewechselt und zwischen den Behandlungen seien Pausen vorgesehen, so dass die Fische sich erholen könnten.

"Das Füße-Knabbern ist für die Fische keine Tierquälerei, sondern wie ein kleiner Snack für sie", argumentiert auch Peter Siegmann, Geschäftsführer einer Berliner Firma, die Garra Rufas züchtet und Spas einrichtet. Genaue Zahlen, in wie vielen deutschen Kosmetik- oder Massagestudios Knabberfische "arbeiten", gibt es nicht. Allein Siegmann betreut nach eigenen Angaben rund 70 Fisch-Spas.

Das Kölner Verwaltungsgericht folgte am Ende den Argumenten des Klägers, der "ein sehr schlüssiges und tierschutzgerechtes Konzept" präsentiert habe. "Es gibt nun mal den Beruf des Spa-Betreibers mit Kangalfischen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Huschens. Somit müsse eine Regelung gefunden werden, bei der Tierschutz und Berufsfreiheit zusammengebracht würden. Die Stadt Köln soll sich nun geeignete Auflagen überlegen, unter denen sie eine Erlaubnis erteilen kann.

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