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Ettenheim

Gericht erlaubt After-Work-Party - doch die letzte Klarheit fehlt

In einem viel beachteten Urteil hat das Freiburger Verwaltungsgericht den Einspruch von Anwohnern gegen die Ettenheimer After-Work-Party abgelehnt. Doch so richtig Freude mag bei der Entscheidung dann nicht aufkommen.  

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Denn als unstrittig darf wohl gelten, dass die direkten Nachbarn zum Veranstaltungsquartier Rohanhof/Rathausvorplatz von Feierstimmungen ...

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