Berlin
Gericht: Eltern erben Facebook-Konto des Kindes
Eltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
dpa
Do, 7. Jan 2016, 0:01 Uhr
Panorama
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