Gepostete Fotos auf dem Smartphone dienten als Beweisstücke
Das Emmendinger Amtsgericht verurteilt einen 37-Jährigen wegen Besitz und Handels von Haschisch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.
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EMMENDINGEN. Um den Besitz und gewerblichen Handel von Betäubungsmitteln ging es in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Vor dem Schöffengericht wurde gegen einen 37-jährigen syrischen Staatsangehörigen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus verhandelt, der sich in dieser Sache seit sechs Monaten in Untersuchungshaft befand. Den ...