Genosse betrügt seine eigene WG
Traubengeld als Sicherheit für gleich zwei Kredite / Angeklagter will das Kleingedruckte nicht gelesen haben: 1800 Euro Geldstrafe
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KREIS EMMENDINGEN. Einen ehemaligen Winzer aus dem Landkreis hat das Amtsgericht Emmendingen wegen Betrugs zu Lasten seiner Winzergenossenschaft (WG) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Der 43-Jährige hatte im Juni 2004 von seiner WG ein Darlehen von gut 14 000 Euro erhalten und als Sicherheit zukünftige Traubengelder abgetreten. Das Gericht sah den Betrug darin, dass er dieses Geld jedoch bereits vier Jahre zuvor als Sicherheit an seine Hausbank für einen weiteren Kredit abgetreten hatte.
An den Fakten ließ sich wenig rütteln. Bereits im Juni des Jahres 2000 hatte der Angeklagte laut Vertrag seine zukünftigen Ansprüche auf das jährliche Traubengeld an seine Hausbank abgetreten. Diesen entscheidenden Passus will der Angeklagte aber nicht gelesen ...