Account/Login

Genosse betrügt seine eigene WG

Traubengeld als Sicherheit für gleich zwei Kredite / Angeklagter will das Kleingedruckte nicht gelesen haben: 1800 Euro Geldstrafe  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KREIS EMMENDINGEN. Einen ehemaligen Winzer aus dem Landkreis hat das Amtsgericht Emmendingen wegen Betrugs zu Lasten seiner Winzergenossenschaft (WG) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Der 43-Jährige hatte im Juni 2004 von seiner WG ein Darlehen von gut 14 000 Euro erhalten und als Sicherheit zukünftige Traubengelder abgetreten. Das Gericht sah den Betrug darin, dass er dieses Geld jedoch bereits vier Jahre zuvor als Sicherheit an seine Hausbank für einen weiteren Kredit abgetreten hatte.

An den Fakten ließ sich wenig rütteln. Bereits im Juni des Jahres 2000 hatte der Angeklagte laut Vertrag seine zukünftigen Ansprüche auf das jährliche Traubengeld an seine Hausbank abgetreten. Diesen entscheidenden Passus will der Angeklagte aber nicht gelesen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel