Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren zur Wasserversorgung ab
Rat lehnt Bürgerbegehren "Wasserversorgung in Ebringen erhalten" aus juristischen Gründen ab und behandelt Thema im November neu.
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EBRINGEN. Das Bürgerbegehren "Wasserversorgung in Ebringen erhalten" ist unzulässig. Diese Entscheidung traf der Ebringer Rat am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen. Das heißt aber nicht, dass es keinen Bürgerentscheid geben wird. Denn mit einer Mehrheit von zehn Stimmen beschloss das Gremium, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu entscheiden, ob der Rat selbst einen Bürgerentscheid initiiert. Hierfür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Gremium notwendig.
Worum geht es?Der Gemeinderat hat im Mai mehrheitlich entschieden, künftig den ganzen Ort (und nicht nur Teile) mit Wasser aus dem Wasserwerk Hausen zu versorgen und die gemeindeeigenen Quellen nur für eine Notversorgung vorzuhalten. Diese Entscheidung war auch durch finanzielle Überlegungen beeinflusst: Eine notwendige Sanierung der Quellen wäre aufwendig und hätte zudem höhere Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Folge.
Nicht einverstanden mit dieser Entscheidung waren Bürger, die das Bürgerbegehren "Wasserversorgung in ...