Account/Login

Vogelsang-Ost

Gemeinderat fordert eine Garantie

Wohnbaupläne für Vogelsang-Ost lösen Sorgen um Krankenhausstandorts aus/ Kliniken haben keinen Bedarf mehr am Gelände.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für die Kreiskliniken GmbH hat das Woh...tsgelände zur Erweiterung nicht mehr.   | Foto: Ingrid Böhm-Jacob
1/3
Für die Kreiskliniken GmbH hat das Wohnheim am Vogelsang ausgedient. Es ist ein Sanierungsfall. Die Kliniken GmbH benötigt das Vorratsgelände zur Erweiterung nicht mehr. Foto: Ingrid Böhm-Jacob

RHEINFELDEN. Die Leitlinien zur Entwicklung von Gewerbe und Wohnen bis 2025 sind unstrittig. Alle Fraktionen tragen den Flächennutzungsplan mit, wenn auch nicht kritiklos. Für Diskussion sorgte im Gemeinderat am Donnerstag ein spezieller Aspekt: Die Vorratsfläche des Kreiskrankenhauses soll für Wohnungsbau herangezogen werden. Paul Renz (CDU), Emil Franz (Freie Wähler) und Alfred Winkler (SPD) sorgen sich bei dieser Entwicklung etwas um die Zukunft des Krankenhausstandorts und drängen auf eine Garantie der Kreiskliniken GmbH, den Wertzuwachs aus Grundstückerlöse am Klinikstandort Rheinfelden zu verwenden.

ERLÖSE FÜR RHEINFELDEN
Über 40 Hektar gehören in der Bauleitplanung dem Wohnungsbau. Davon entfallen 4,5 Hektar zum Ausgleich für verlorene gegangene Flächen im Gebiet Grendelmatt III auf den Vogelsang-Ost. Das ist die Grünfläche unterhalb des Krankenhauses bis zum Stadtring. Dass ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel