Gemeinde wird gegen das Urteil zur Kesslergrube Berufung beantragen
Die BASF darf Altlasten in der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen einkapseln. Diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts wird die Gemeinde nicht hinnehmen. Der BUND ebenfalls nicht.
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Die Gemeinde wird beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung zum Altlasten-Urteil beantragen und den BUND bei seiner Berufung finanziell unterstützen. Das hat der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig entschieden. "Wir hoffen weiter auf den Totalaushub und dass ...