Gemeinde klagt gegen VGH-Urteil
Bedingung: Private müssen mitziehen / Anwälte sehen vor allem beim Lärmschutz Chancen / Tieflage wohl nicht durchsetzbar.
EIMELDINGEN (nn). Nach einer Bürgerversammlung zur Klage gegen die DB-Neubaustrecke hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats dafür entschieden, gegen das aus Eimeldinger Sicht enttäuschende Urteil des VGH Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung steht aber unter einem Vorbehalt: Die Gemeinde wird sich nur an das Bundesverwaltungsgericht wenden, wenn private Kläger mitziehen.
Die Anwälte der Gemeinde und der 19 Privatkläger, Wurster und Bannasch, hatten zuvor Erläuterungen zu dem seit Anfang Juni schriftlich vorliegenden Urteil gegeben. Positiv werteten sie, ...