Gemeinde klagt gegen VGH-Urteil

Bedingung: Private müssen mitziehen / Anwälte sehen vor allem beim Lärmschutz Chancen / Tieflage wohl nicht durchsetzbar.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

EIMELDINGEN (nn). Nach einer Bürgerversammlung zur Klage gegen die DB-Neubaustrecke hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats dafür entschieden, gegen das aus Eimeldinger Sicht enttäuschende Urteil des VGH Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung steht aber unter einem Vorbehalt: Die Gemeinde wird sich nur an das Bundesverwaltungsgericht wenden, wenn private Kläger mitziehen.

Die Anwälte der Gemeinde und der 19 Privatkläger, Wurster und Bannasch, hatten zuvor Erläuterungen zu dem seit Anfang Juni schriftlich vorliegenden Urteil gegeben. Positiv werteten sie, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel