Gemeinde klagt gegen VGH-Urteil
Bedingung: Private müssen mitziehen / Anwälte sehen vor allem beim Lärmschutz Chancen / Tieflage wohl nicht durchsetzbar.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
EIMELDINGEN (nn). Nach einer Bürgerversammlung zur Klage gegen die DB-Neubaustrecke hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats dafür entschieden, gegen das aus Eimeldinger Sicht enttäuschende Urteil des VGH Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung steht aber unter einem Vorbehalt: Die Gemeinde wird sich nur an das Bundesverwaltungsgericht wenden, wenn private Kläger mitziehen.
Die Anwälte der Gemeinde und der 19 Privatkläger, Wurster und Bannasch, hatten zuvor Erläuterungen zu dem seit Anfang Juni schriftlich vorliegenden Urteil gegeben. Positiv werteten sie, ...