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Gemeinde Ihringen erhöht die Grundsteuer nicht

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Nach dem BZ-Bericht vom Mittwoch über die Ihringer Grundsteuerfestlegung haben sich besorgte Bürger im Ihringer Rathaus gemeldet. Sie hatten laut Bürgermeister Benedikt Eckerle die BZ-Überschrift so verstanden, dass die Gemeinde den Grundsteuer-Hebesatz erhöht. Das ist nicht der Fall, er wurde vielmehr komplett neu festgelegt, weil sich ab 1. Januar in ganz Baden-Württemberg die Berechnung ändert. So ist es auch im BZ-Bericht nachzulesen samt dreier Beispiele für die alte und neue Berechnung.

Bürgermeister Eckerle betont, dass die Gemeinde mit dem neuen Hebesatz nicht mehr Geld einnehmen werde als bei der alten Berechnung. So wurde das bisher auch kommuniziert. "Das ist keine Erhöhung der Grundsteuer", so Eckerle.

Um auf die bisherigen Grundsteuereinnahmen zu kommen, geht Ihringen etwas über das sogenannte Transparezenregister hinaus und legt den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 316 Prozent fest. Das sind 6 Prozentpunkte mehr als im Transparenzregister. Dieses Transparenzregister ist jedoch nur eine grobe Hochrechnung. Die Überschrift "Ihringen geht mit Grundsteuer-Hebesatz nach oben" bezieht sich auf die Wahl von 316 statt 306 Prozentpunkten für den Hebesatz.

Ressort: Ihringen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 21. November 2024: PDF-Version herunterladen

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