Gemeinde beharrt auf Vorkaufsrecht
St. Peter sichert sich Grundstück für ein neues Wohngebiet.
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ST. PETER. Einen in dieser Form eher seltenen Verwaltungsakt vollzog der Gemeinderat von St. Peter, indem er das der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch zustehende Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken geltend machte. Der Gesetzgeber nennt verschiedene Kriterien als Voraussetzung. Im konkreten Fall liegt das betreffende Grundstück in einer "unbebauten Fläche im Außenbereich, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung vorgesehen ist.
Das Gewann Scheuerhof in St. Peter unterliegt den vom Gemeinderat beschlossenen Festsetzungen im Flächennutzungsplan und das landwirtschaftliche Grundstück mit 3718 Quadratmeter Grundfläche liegt ziemlich zentral in diesem Bereich südlich des Wolfswegs zwischen Gasthaus Kreuz und dem Baugebiet Im Lehrerfeld....