Gelogen bis hin zum Freispruch
Fünf Verfahren im Nachgang zu einem Bußgeldbescheid über 40 Mark beschäftigen die Justiz geschlagene vier Jahre lang.
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ZELL/BAD SÄCKINGEN (sts). Der 31-jährige Albaner aus Zell, der sich vor dem Schöffengericht Bad Säckingen wegen Anstiftung zum Meineid verantworten musste (die Badische Zeitung berichtete), wurde jetzt "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen.
Mit dem Freispruch zog das Gericht den Schlussstrich unter "eine verworrene Geschichte mit übel beleumundeten Zeugen", wie sich der Vorsitzende des Säckinger Schöffengerichts, Richter Rupert Stork, ausdrückte.Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, einen ...