Geldstrafen für Scheinunfall
Landgericht: Fahrer haben im Auftrag Dritter gehandelt, um Autoversicherung zu betrügen.
LAUFENBURG/WALDSHUT. Es war 1998, als in Laufenburg ein Ford Fiesta ins Schleudern kam und auf einen Citroën XM prallte. Gestern nun, zehn Jahre später, hat das Landgericht Waldshut die Unfallfahrer, einen 43-jährigen Italiener und einen 41-jährigen gebürtigen Libanesen, mit Geldstrafen von 20 und 25 Tagessätzen à 40 Euro belegt. Die Kammer hat keine Zweifel, dass die Zwei den Unfall im Auftrag Dritter in versicherungsbetrügerischer Absicht getürkt hatten, kam wegen der langen Dauer der juristischen Aufarbeitung aber zu dem relativ milden Strafmaß.
Die Versicherung hatte anstandslos den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert des Citroën bezahlt, und die Angelegenheit schien erledigt. Doch vier Jahre später flatterte den beiden Fahrern überraschend ein Strafbefehl wegen ...