Account/Login

Geldstrafe wegen Körperverletzung

Das Landgericht Waldshut verurteilte eine 48-jährige Frau in zweiter Instanz zu 80 Tagessätzen à 30 Euro.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Angeklagte versuchte, einem Bad Sä...lten sie und brachten sie aufs Revier.  | Foto: dpa
Die Angeklagte versuchte, einem Bad Säckinger Polizeibeamten in die Genitalien zu treten und ihn anzuspucken. Die Polizisten fanden das gar nicht gut, fesselten sie und brachten sie aufs Revier. Foto: dpa

WALDSHUT (hsc). Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Polizeibeamte hat das Landgericht Waldhut jetzt eine 48-jährige Angeklagte in zweiter Instanz verurteilt. Zuvor war die Staatsanwaltschaft gegen das vom Amtsgericht Bad Säckingen ausgesprochene Urteil in Berufung gegangen.

BAD SÄCKINGEN/Die frühere Postzustellerin, die heute stundenweise als Altenhelferin arbeitet, hatte im Februar eine Auseinandersetzung mit ihrem Vermieterehepaar gehabt. Die Vermieter hatten einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel