Geldstrafe wegen Körperverletzung
Das Landgericht Waldshut verurteilte eine 48-jährige Frau in zweiter Instanz zu 80 Tagessätzen à 30 Euro.
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WALDSHUT (hsc). Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Polizeibeamte hat das Landgericht Waldhut jetzt eine 48-jährige Angeklagte in zweiter Instanz verurteilt. Zuvor war die Staatsanwaltschaft gegen das vom Amtsgericht Bad Säckingen ausgesprochene Urteil in Berufung gegangen.
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